Teilnahmebedingungen Gewinnspiel #autovivamoment

Veranstalterin

Autoviva AG, Kreuzlingerstrasse 30, 8580 Amriswil

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 16 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann von der Veranstalterin überprüft werden. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Autoviva AG, deren Familienangehörige und Personen die im gleichen Haushalt leben wie die Mitarbeiter, sowie alle Personen, die beruflich mit diesem Gewinnspiel in Kontakt stehen.

Für die Teilnahme ist kein Kauf von Waren/Dienstleistungen der Veranstalterin erforderlich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer, dass sie diese Teilnahmebedingungen anerkennen.

Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung im Internet und endet am Sonntag, 14. Juli 2019 um Mitternacht.

Teilnahmemöglichkeiten

Die Teilnahme ist online auf www.autoviva.ch/autovivamoment oder mit einem Flyer (Briefkästen für den Einwurf vor Ort) am Strassenfestival Amriswil möglich.

Die Anmeldung für den Wettbewerb ist pro Teilnehmer nur einmal zulässig. Alle weiteren Einträge, die von derselben Person abgegeben werden, sind vom Gewinn disqualifiziert.

Veröffentlichung

Der Teilnehmer erteilt mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Autoviva AG das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Beiträgen. Die Autoviva AG erhält somit die ausdrückliche und unwiderrufliche Erlaubnis, die Beiträge auf den Social-Media-Plattformen und auf der Website ohne Vergütung veröffentlichen zu können.

Die Teilnehmer bestätigen zudem, dass sie die Zustimmung aller allfällig abgebildeten Person zum Hochladen des Fotos eingeholt haben.

Gewinn

Zu gewinnen gibt es zwei VIP Packages. Jedes Package beinhaltet zwei Tickets an die SEAT Music Session am 2. November 2019 in St. Gallen und eine Übernachtung für zwei Personen inklusive Frühstück in einem Superior Zimmer im Hotel Einstein in St. Gallen.

Das Package gilt nur am Samstag, 2. November 2019, es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinnes in bar oder auf Ausgabe eines Ersatzgewinns.

Ermittlung des Gewinners

Unter allen gültigen Anmeldungen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nach dem Ende des Gewinnspiels per Los ein Gewinner ermittelt.

Für den Gewinn des zweiten Packages wird eine Jury, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die drei besten Beiträge ermitteln. Diese drei Beiträge werden danach auf Facebook veröffentlicht und per öffentlichem Voting wird der endgültige Gewinner ermittelt.

Überprüfung

Der Veranstalter wird Einträge ablehnen, die nach dem begründeten Ermessen des Veranstalters: jegliche Inhalte enthalten, die vom Veranstalter als wahrscheinlich anstössig erachtet werden, z. B. Blösse, oder sich negativ auf den Namen, den Ruf oder den Goodwill des Veranstalters oder eines Markenpartners auswirken könnten; Marken, Logos oder urheberrechtlich geschütztes Material, das nicht im Eigentum des Teilnehmers steht oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers verwendet wird, beinhalten (einschliesslich berühmter Namen, Firmennamen, etc.); andere Personen oder Unternehmen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf den Veranstalter (und seine Partner), verunglimpfen, falsch darstellen oder beleidigen; jegliche politische Gesinnung fördern.

Benachrichtigung und Bestätigung des Gewinners

Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und zusätzlich im Internet veröffentlicht (www.autoviva.ch, Facebook, Instagram).

Die Gewinner müssen sich innerhalb von einer Woche nach der ersten Kontaktaufnahme melden, um den Gewinn anzunehmen. Für den Fall, dass der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme antwortet, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diesen Gewinner zu disqualifizieren. Der Preis kann einem anderen Gewinner zugesprochen werden, der wie oben beschrieben ermittelt wird oder wird im Falle des Votings dem nächstplatzierten zugesprochen. Der Gewinn wird dem Gewinner per Post zugestellt.

Datenverwendung

Jeder Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme ein, dass seine personenbezogenen Daten, wie z.B. Name und Adresse, für statistische und werbliche Zwecke durch die Veranstalterin genutzt werden können. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels gewonnenen Daten sorgfältig zu verwalten. Es besteht jedoch keine Garantie, dass Daten, welche elektronisch übermittelt werden, nicht von Dritten eingesehen werden oder verloren gehen können.

Ausschluss vom Gewinnspiel, vorzeitige Beendigung, Haftung

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmende, welche das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen und/oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, ohne Angabe von Gründen zu disqualifizieren und vom Gewinnspiel fristlos auszuschliessen oder ihnen ihre Gewinne abzuerkennen und diese gegebenenfalls zurückzuverlangen.

Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.

Dieses Gewinnspiel ist in keiner Weise von oder in Zusammenarbeit mit Facebook/Instagram gesponsert, empfohlen oder verwaltet. Der Teilnehmer stellt seine Informationen der Veranstalterin zur Verfügung und Facebook/Instagram übernehmen keine Haftung für Bestandteile dieses Gewinnspiels.

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung gegenüber dem Gewinner für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Datenbearbeitung und dem Gewinn entstehen.

Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.